Aktuelles
Kontrolle und Reformen: Unser Jungsozialistischer Ansatz für Polizeiarbeit
Antrag auf der Juso-Landeskonferenz
Die deutsche Polizei befindet sich in vielfältiger Hinsicht in der Krise. Rechtsextreme Chatgruppen, Fälle von ungerechtfertigter Polizeigewalt und mangelnde Hilfestellungen für diejenigen, die auf sie angewiesen wären, sind dafür nur einige Beispiele. Diese Krise kann aus jungsozialistischer Perspektive nicht singulär betrachtet werden. Die polizeiliche Arbeit findet im Kontext des sie umgebenden Staatsapparates statt.
Der demokratische Sozialismus wird nicht ohne den Staat erreicht werden. Vielmehr sind wir davon überzeugt, dass wir ihn auch durch seine Institutionen erreichen können. Die Verstaatlichung der öffentlichen Daseinsvorsorge, Bildungsangebote und die staatliche Bereitstellung der für die Demokratisierung der Wirtschaft benötigten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sind essentielle Säulen auf diesem Weg. Eine Welt der Freien und Gleichen ist zudem undenkbar ohne miteinander vereinbarte Regeln des Zusammenlebens. Eine Gesellschaft, in der die Durchsetzung dieser Regeln nicht als staatliche Aufgabe begriffen wird, wird dabei über kurz oder lang weder frei noch gleich bleiben. Das Gewaltmonopol des Staates ist grundsätzlich eine Errungenschaft der liberalen Demokratie, hinter die wir nie wieder zurückfallen wollen. Staat bedeutet dabei immer ein Herrschaftssystem. Unser Ziel ist somit nicht die völlige Abschaffung von Herrschaftssystemen, sondern deren maximal mögliche Reduktion und demokratische Kontrolle. Der Erhalt des staatlichen Gewaltmonopols bedingt unter anderem den Erhalt einer staatlichen Sicherheitsstruktur und der damit verbundenen Institutionen.
Polizei unter Reformdruck
Dabei ist offensichtlich, dass es gerade in diesem Bereich gewaltiger Reformen bedarf. Rassismus und andere Diskriminierungsformen sind dem kapitalistischen Staat systemimmanent. Das wird auch und im Besonderen im Bereich der Polizei deutlich. Die Polizei dient immer der Aufrechterhaltung und Reproduktion des sie beherrschenden Systems. In einem strukturell rassistischen Staat wird es keine rassismusfreie Polizei geben. In einem Staat, der die Aufrechterhaltung kapitalistischer Herrschafts- und Klassenverhältnisse zum Ziel hat, wird dieses Ziel auch immer die polizeiliche Arbeit ungeachtet ihrer Struktur und des ihr zu Grunde liegenden gesetzlichen Rahmens beeinflussen. Umgekehrt bedeutet dieser Anpassungs- und Reproduktionsmechanismus der Polizei auch ihre grundsätzliche Vereinbarkeit mit unseren Vorstellungen eines diskriminierungsfreien und sozialistischen Staates und der ihn ausmachenden Gesellschaft.
Eine Reform der Polizei innerhalb unseres kapitalistischen Systems kann hingegen immer nur zum Ziel haben, innerhalb der systemimmanenten Grenzen größtmögliche Sicherheit und Kontrolle für die Gesellschaft zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es neben der Reform der Institution Polizei weiterhin unser Ziel, gesellschaftlichen Debatten über den Umgang mit regelabweichendem Verhalten abseits der Kriminalisierung insbesondere für Delikte, die nicht die körperliche Integrität, sexuelle Selbstbestimmung oder das Leben betreffen, voranzutreiben.
Damit eine Reform hin zu einer besseren Polizei funktionieren kann, ist es somit elementar, die polizeiliche Arbeit und Ausbildung attraktiv zu gestalten. Eine Umsetzung darf nicht an mangelnden monetären Mitteln scheitern. In Bezug auf die deutsche Polizei sind wir somit ausdrücklich nicht für eine Streichung von finanziellen Mitteln. Nach unserem rechtsstaatlichen Verständnis braucht die Polizei so viel innerorganisatorische Demokratie und gleichzeitig so viel außerorganisatorische demokratische Kontrolle und Steuerung wie möglich.
Zuständigkeit der Polizei
Aus jungsozialistischer Perspektive muss die entscheidende Frage für unsere Vorstellung von Polizei sein, was sie in unserem Verständnis im staatlichen Gewaltmonopol leisten soll. Grundsätzlich gilt für uns, dass wir Zuständigkeiten verschlanken und an Expert*innen auslagern müssen. Polizeiarbeit kann nur durch Kontrolle, klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Strukturen funktionieren. Dabei erkennen wir an, dass sich polizeiliche Arbeit nicht nur aus Gefahrenabwehr und Strafverfolgung besteht, sondern auch Prävention eine entscheidende Rolle spielt.
Ein zentrales Problem im polizeilichen Handeln ist das sogenannte Ermessen. Grundsätzlich sind jegliche Handlungen eines Polizisten an Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen gebunden. Diese Tatbestandsvoraussetzungen und daraus ableitbaren Handlungsanweisungen sind jedoch oft sehr offen formuliert und sorgen dafür, dass Ermessensspielräume teils sehr weit ausgedehnt werden. Wir erkennen an, dass die polizeiliche Praxis oft Situationen schafft, die unvorhersehbar sind, jedoch muss in unserem Verständnis von Polizei und Rechtsstaatlichkeit polizeiliches Handeln immer an Recht und Gesetz gebunden sein.
Deshalb fordern wir:
· Dass die Polizei Aufgaben an Stellen abgeben soll, die mit mehr Fachkompetenz und mehr Niederschwelligkeit den Bürger*innen gegenübertreten
· Dass ganz grundsätzlich über Dienstanweisungen und polizeitaktische Verhaltensweise, gerade beim Einsatz auf Demonstrationen gesprochen wird
· Dass durch Gesetzgebung polizeiliches Ermessen in Situationen reduziert wird, wo großes Missbrauchspotenzial gegeben ist.
Struktur der Polizei- Polizeikultur und Sozialisation
Die Polizeistruktur fördert in ihrer aktuellen Form die Entstehung und Festigung rassistischer, ableistischer, armutsfeindlicher und sonstiger diskriminierender Einstellungen von Polizeibeamt*innen. Sie ist zudem weiterhin eine Weiße und cis männlich geprägte Struktur. Die Aufgabenteilung und Zusammenarbeit in der Struktur sorgen für eine Cop Culture, die Fehlverhalten bedingt und dessen Aufarbeitung erheblich erschwert.
In den meisten der bestehenden Polizeistrukturen arbeiten kleinere und größere Funktionseinheiten in der immer gleichen personellen Besetzung und sachlichen Zuständigkeit zusammen. Klassisches Beispiel ist die gemeinsame Besetzung von Streifenwagen. Dabei wird eine nahezu para-familiäre Beziehung zwischen den Mitgliedern solcher Funktionseinheiten gefördert, die sie von externen Einflüssen auch innerhalb der Gesamtstruktur abschottet. Dieser Prozess muss durchbrochen werden. Ziel muss es sein, dass Polizist*innen sach- und fallorientiert kollegial und professionell zusammenarbeiten. Dafür ist eine höhere personelle Durchmischung innerhalb und unter den polizeilichen Dienststellen notwendig.
Der polizeilichen Praxis entspricht es seit Jahrzehnten Personen, Personengruppen und soziale Mileus als das polizeiliche Gegenüber zu bezeichnen und in polizeifreundlich und –feindlich einzuordnen. Diese Praxis ist unbedingt zu unterbinden. Sie führt letztendlich zu einer Kultur des sich Abgrenzens und einer schädlichen Identifikation der Polizeimitarbeiter*in mit der Institution der sie angehören. Die Unterbindung ist zum einen eine Anforderung an die Ausbildung zukünftiger Polizist*innen, muss aber auch Anspruch an polizeiliche Führungskräfte sein. Der formalen Unterbindung der Nutzung dieser Kategorien müssen praktische Wege der Begegnung zwischen Polizei und Zivilgesellschaft folgen.
Polizist*innen sind in ihrem Arbeitsalltag immer wieder belastenden, teilweise traumatisierenden Situationen ausgesetzt. Die Arbeit bei der Polizei ist extrem anspruchsvoll und bietet viele spontane Herausforderungen. Polizist*innen sind somit auch immer dem Risiko ausgesetzt Fehler zu begehen, die unter Umständen mit nicht unwesentlichen Folgen für Kolleg*innen, Unbeteiligten oder Betroffene von polizeilichen Maßnahmen verbunden sein können. An einer dem angepassten Fehler- und Reflektionskultur mangelt es in der Polizei vollständig. Selbst Polizist*innen die nur intern auf Fehler hinweisen, werden als „Nestbeschmutzer*in“ betitelt. Auf dem Weg zu einer der Bedeutsamkeit der polizeilichen Aufgabe gewachsenen Fehlerkultur sind Superrevisions- und Reflektionsangebote unerlässlich. Gleichzeitig kann eine Fehlerkultur der Polizei gerade keine rein interne Fehleraufarbeitung bedeuten. Vielmehr müssen die Zugänge der Öffentlichkeit zur Meldung und Bearbeitung von polizeilichem Fehlverhalten deutlich erweitert werden. Polizist*innen müssen zudem in ihren Möglichkeiten selbst Fehlverhalten zu melden geschult werden.
Wie in vielen Bereichen der Polizeiforschung wird der Wissenschaft und Öffentlichkeit die Ermöglichung von Studien, die die Wirkweise und Zusammensetzung der Struktur Polizei konkreter erfassen können, verweigert. Die fehlende empirische Forschung erschwert es wesentlich die richtigen Ansatzpunkte und Maßnahmen für Strukturreformen zu erkennen. Darüber hinaus trägt es zur allgemeinen Intransparenz der Polizei bei und ist somit Teil der aktuellen Verweigerungsstrategien gegenüber notwendiger demokratischer Kontrolle.
Wir fordern in Bezug auf die Struktur der Polizei:
· Die staatliche Ermöglichung und Förderung einer wissenschaftlichen Erforschung von Polizeistrukturen
· Die wissenschaftliche Begleitung einer Umstrukturierung der Polizei
· Externe Superrevisions- und Reflektionsstrukturen auf jeder Ebene der Polizeistruktur zu installieren
· Die Entwicklung eines geeigneten Rotationssystems zwischen Polizeirevieren
· Die Schichtbesetzungen im Pool Modell, wobei explizit auf rotierende und möglichst diverse Zusammensetzung von Funktionseinheiten zu achten ist
· Einführen eines möglichst umfassenden Informationsrechts für Bürger*innen und Wissenschaft über die polizeiliche Arbeit und Struktur
· Verpflichtende Bildungsangebote zur Cop Culture und Fehlerkultur für alle Polizeibeamt*innen
· Die Unterbindung der Kategorie des polizeilichen Gegenübers
· Verpflichtende Fortbildungen zur Überwindung der aktuellen Cop Culture als Voraussetzung für die Übernahme von Führungsfunktionen
· Konzepte für die dezentrale Begegnung und den Austausch zwischen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und der lokalen Polizei
· Schaffung einer einheitlichen Hierachie innerhalb von Revieren und Funktionseinheiten anhand von Tätigkeitsfeldern
Die Polizeiliche Arbeit an der Kapazitätsgrenze
Die Polizei in NRW zeichnet sich, wie die meisten Polizeibehörden, durch ihre Unflexibilität aus. Dies entspricht nicht mehr den modernen Anforderungen an den öffentlichen Dienst und wird den großen Herausforderungen rund um Personalmangel, Digitalisierungsprozessen und vielfältigen Aufgaben nicht gerecht.
Das Beamtenverhältnis muss flexibler sein, damit der öffentliche Dienst überleben kann!
Der Demografische Wandel trifft den öffentlichen Dienst bis ins Mark. Über Jahrzehnte wurden die notwendigen Neueinstellungen versäumt und die Konsequenzen werden deutlich: Viele Beamt*innen stehen kurz vor dem Ruhestand und es gibt zu wenig Neueinstellungen. Außerdem sind viele Polizeivollzugsbeamt*innen seit Jahren im Innendienst eingesetzt, da es wenig Verwaltungsbeamtin*innen bei der Polizei gibt und fehlen bei der Schutzpolizei. Darüber hinaus fehlen Führungskräfte, da die meisten Beamt*innen im (ehemals) gehobenen Dienst, mit wenig Perspektive auf eine Beförderung in den (ehemals) höheren Dienst hängen geblieben sind.
Das Innenministerium versucht bereits seit Jahren, Maßnahmen zu ergreifen, um den erwarteten Schaden abzumildern. Neben der Einstellung von 3.000 Kommissaranwärter*innen wird auch versucht, die Attraktivität des Beamtenverhältnisses zu erhöhen. Dies ist auch bitter notwendig. Beamt*innen haben große Schwierigkeiten, in ihrer Laufbahn aufzusteigen oder sich weiter zu qualifizieren. Das liegt vor allem an einem willkürlichen und subjektiven Beurteilungssystem und fehlenden Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Beförderungsstellen ab A12. So sehen viele keine wirkliche Karriereperspektive im ö.Dienst. Hier wurde bereits versucht, nachzubessern.
Die “Attraktivitätsoffensive” bot jedoch keine wirkliche Steigerung der Attraktivität, sondern lediglich kleine Verbesserungen. Dies reicht lange nicht aus.
Wir fordern:
· Den Umbau der Beamtenlaufbahnen, um Attraktivität zu erhöhen, besonders die Einstellung im Beförderungsamt, die Verkürzung des Beamtenverhältnisses auf Probe und mehr geförderte Weiterbildungsmöglichkeiten
· Förderung der Modularen Qualifizierung von Beamt*innen oder berufsbegleitenden Studienplätzen für die Einstellung in den ehemals höheren Dienst
· Die Abschaffung des Beurteilungssystems nach Punkten
· Eine attraktive Gestaltung von Teilzeit und Elternzeit
· Das Vorantreiben der Digitalisierung, insbesondere in der reinen Datenverarbeitung und Weitergabe auch an die Bürger*innen, um Kapazitäten zu entlasten
· Mehr Einstellung von Verwaltungsbeamt*innen, damit die Schutzpolizisten ihre eigentliche Arbeit aufnehmen können
Polizeiarbeit psychologisch begleiten, Polizeigewalt verhindern
Polizist*innen sind nicht dafür ausgebildet, in Einsatzsituationen bedarfsgerechte psychische Betreuung zu leisten. Deshalb ist es für uns zentral, dass Psycholog*innen auf Abruf für Einsatzsituationen bereit stehen. Unter anderem der Tod des 16-jährigen Mouhamed in Dortmund zeigte eindeutig das Versagen der Einsatzkräfte auf mehreren Ebenen. Dies ist kein Einzelfall. Immer wieder eskalieren Einsatzgeschehen, weil Polizist*innen nicht in der Lage sind, deeskalierend zu handeln. Denkbar wäre hier die Schaffung einer neuen Berufsgruppe bei der Polizei. Man könnte mit der Hilfe von speziell ausgebildeten Deeskalierer*innen vor Ort das Einsatzgeschehen kontrollieren und so potenziell bewaffnete Polizist*innen daran hindern, Konflikte weiter anzutreiben. Damit hätte man auch eine weitere potenzielle Kontrollinstanz, die im Zweifel das Einsatzgeschehen rekonstruieren kann. Wichtig ist hier, dass es nicht im Ermessen der Dienstgruppenleitung steht, wann diese Personen mitfahren, sondern klar per Dienstanweisung geregelt und im Ermessen der Fachkraft liegt.
Deshalb fordern wir:
· Den verpflichtenden Einsatz von unabhängigen Psycholog*innen bei Einsatzgeschehen mit Eskalationspotential
· Eine Evaluierung der Einsatztaktiken mit Blick auf deeskalierendes Verhalten
Die Polizeiausbildung
Die Polizeiausbildung in NRW wird auf drei Säulen gestützt. Theoretische Inhalte des Bachelorstudiums werden an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung gelernt, Berufspraktisches Training im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP) lässt die Anwärter*innen das Gelernte üben, bevor sie diese Fähigkeiten in der Praxis in den Kreispolizeibehörde anwenden können. Dieses System hat sich in der Vergangenheit teils bewährt, scheitert jedoch an den aktuellen Herausforderungen an die Polizei.
Die Ausbildung leidet stark unter dem Personaldruck
Der bereits beschriebene hohe Personaldruck durch den Demografischen Wandel und geringe Einstellungszahlen in der Vergangenheit belastet die Ausbildung stark. Der politische Druck durch den Innenminister auf die handelnden Personen im Ministerium und den Landesoberbehörden, auf biegen und brechen 3000 neue Polizist*innen einzustellen, bringt das System an den Rande des Kollaps. Das hat schwerwiegende Folgen.
Die Anforderungen im Einstellungsverfahren werden runtergesetzt und es wird keine umfassende charakterliche Eignungsprüfung mit den Bewerber*innen durchgeführt.
Außerdem werden die Anforderungen im Studium heruntergesetzt. Trotzdem lässt sich eine hohe Abbrecher*innenquoten von über 20 Prozent verzeichnen, die das Land im Jahr Unmengen an Geld kostet. Auch logistisch ist die Einstellung von 3.000 Beamt*innen höchst kompliziert. Die Liegenschaften platzen aus allen Nähten, Lehrende müssen Mehrarbeit und Überstunden am Wochenende und Abends machen, und der Abzug von Personal aus dem operativen Polizeidienst in die Lehre sorgt für Personalmangel an anderer Stelle. Als Konsequenz fällt Herbert Reul bereits jetzt immer wieder mit Falschaussagen zu der tatsächlichen Zahl an Neueinstellungen auf, um die beschriebenen Probleme öffentlich abzumildern.
Es wird deutlich: Herbert Reuls Versprechen, die Polizei mit 3.000 neuen Beamt*innen pro Jahr fit für die Zukunft zu machen, ist nicht haltbar und auch nicht sinnvoll. Es muss andere Wege geben, um dem Personalmangel gerecht zu werden, als in Teilen ungeeignete Anwärter*innen einzustellen, die sich während des Studiums gegen den Beruf entscheiden oder dem dualen Studium bereits nicht gerecht werden. Bestrebungen, den (ehemals) mittleren Dienst bei der Polizei wieder einzuführen, um dem Land Geld zu sparen und auch Nicht-Abiturient*innen die Chance auf eine Karriere bei der Polizei zu ermöglichen, sind dem Konzept der Fachoberschule Polizei gewichen. Diese Laufbahn ermöglicht es Menschen mit einem Realschulabschluss, ihr Fachabitur an einem Berufskolleg abzulegen und nahtlos in das Polizeistudium einzusteigen. Ein guter Ansatz, der weiterer Förderung bedarf.
Wir fordern daher:
· Die Prüfung der Charakterliche Eignung von Anwerber*innen vor der Einstellung
· Die Herabsetzung der Einstellungszahlen auf ein angemessenes Maß
· Den Ausbau der Fachoberschule Polizei, um die Anzahl an potenziellen Bewerber*innen zu erhöhen und mehr Menschen die Chance auf eine Karriere bei der Polizei zu geben
Die Ausbildungsinhalte müssen evaluiert werden!
Neben den äußeren Einflüssen muss auch die Ausbildung an sich evaluiert werden. Neben der unzureichenden Auseinandersetzung mit Rassismus innerhalb der Behörden liegen auch der Polizeiwissenschaft rassistischen Theorien zu Grunde, die Teils immernoch Bestandteil der Lerninhalte an der HSPV sind. Beispielhaft zu nennen ist hier die rassistische Theorie der Kulturdimensionen nach Hofstede, die weiterhin als Grundlage für Verhörtaktiken gegenüber migrantisierten Menschen verwendet wird. Die HSPV als Hochschule zeigt jedoch keine wirkliche Reformbereitschaft oder versucht, die Lehre zu evaluieren, da sie direkt an das Innenministerium angegliedert ist und in der Art der wissenschaftlichen Arbeit nicht mit regulären Hochschulen zu vergleichen ist.
Auch die Rollenspieler im Training imitieren oft stereotypische Verhaltensweisen oder Konfliktsituationen, die weiterhin rassistische Narrative bedienen.
Wir fordern daher:
· Die Evaluation sämtlicher Lehrinhalte auf rassistische Narrative durch Expert*innen von außen
· Ein rassismuskritisches Modul über gesamtes Studium, immer angepasst an die anderen Fächer, die gelehrt werden, mit mehreren verpflichtende Fachgesprächen als Prüfungsleistung wie bei Verwaltungsbeamt*innen
· Eine ernsthafte Prüfung, ob Teile der Ausbildung Universitäten ausgelagert werden können, um das Abkoppeln von der Zivilgesellschaft abzuschwächen
· Mehr Dialogformate in der Ausbildung und darüber hinaus mit Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen und zivilgesellschaftlichen Initiativen
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